(Kiel) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag führte die Ermittlungsgruppe Straßendeal des Kommissariats K 17 der Bezirkskriminalinspektion Kiel in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kiel und Unterstützungskräften eine großangelegte Durchsuchungsaktion gegen eine albanische Tätergruppierung durch, die im Verdacht steht, im Stadtteil Gaarden im großen Rahmen mit Drogen, vorzugsweise mit Kokain, gehandelt zu haben.

Fünf Wohnungen und eine Gaststätte standen im Fokus von über 100 Einsatzkräften. Gegen vier festgenommene Tatverdächtige erließ ein Haftrichter am Amtsgericht Kiel Untersuchungshaftbefehle, nachdem die Einsatzkräfte ca. ein Kilogramm Kokain, mehrere Handys und mehrere tausend Euro Bargeld beschlagnahmen konnten.

Gegen 04:00 Uhr schlugen die Einsatzkräfte, bestehend aus Kräften des Kommissariats K 17, der Staatsanwaltschaft Kiel, der Kieler Polizeireviere, der 1. Einsatzhundertschaft aus Eutin, der Polizeidirektion Lübeck und des Ordnungsamtes Kiel, in fünf Wohnungen und einer Gaststätte im Stadtteil Gaarden zu. Acht Tatverdächtige, die einer albanischen Tätergruppierung zuzurechnen sind, wurden zunächst vorläufig festgenommen. Ca. ein Kilogramm Kokain, Bargeld und andere Beweismittel konnten beschlagnahmt werden.

Seit Januar dieses Jahres sind die Ermittler des K 17 in enger Zusammenarbeit mit Beamten des 4. Polizeireviers Kiel der albanischen Gruppierung auf der Spur. Sie konnten nach diversen Observationsmaßnahmen unter Zuhilfenahme von technischem Gerät die Arbeitsabläufe der Tatverdächtigen aufhellen und den Verkauf der Drogen nachvollziehen. Die umfangreichen, mehrmonatigen Ermittlungen führten zu dem großangelegten Durchsuchungseinsatz in den frühen Morgenstunden. Weitere Ermittlungen in Richtung von Mittätern und Hintermännern werden sich an die Durchsuchung anschließen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurden vier Tatverdächtige noch am Sonntag einem Haftrichter am Amtsgericht Kiel vorgeführt. Dieser erließ antragsgemäß Untersuchungshaftbefehl.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der/die Beschuldigte/n als unschuldig gilt/gelten (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 13.05.2019 um 13:42 Uhr

von

überarbeitet und veröffentlicht von Günter Schwarz – 13.05.2019