(København) – Die Untersuchung eines Falles in Bezug auf ein junges Asylantenpaar kann vor dem Rigsrettet (Reichsgericht) enden, was die Mehrheit der Dänen wünscht, so der Verwaltungsexperte.

Die rechtswidrige Trennung von jungen Asylantenehepaaren ist für die noch amtierende Ministerin für Ausländer und Integration, Inger Støjberg (Venstre / Rechtsliberale Partei), die sich in ihrer Amtszeit besonders einen Namen als Segregationsministerin (Ausgrenzungsministerin) machte, noch nicht beendet.

Im März 2017 hielt die „Eiserne Lady“ einen Kuchen für Mitarbeiter ihres Ministeriums in die Kamera. Darauf stand eine 50, womit sie 50 schärfere Regeln und Gesetze gegen Ausländer feiert , die ihr „Integrationsministerium“ durchgesetzt hatte. Das Bild samt Kommentar lud sie auf Facebook hoch.

Nach der Folketingswahl vom 05. Juni gibt es eine rote Mehrheit im Folketing, die ihre Rolle in dem Fall untersuchen und prüfen will, schreibt die Tageszeitung „Berlingske“, und laut Sten Bønsing, Professor am Rechtsinstitut der Universität Aalborg, ist es unbebedingt vonnöten, eine parlamentarische Untersuchungskommission im Fall Stojberg einzusetzen.

„Ich bin kurz davor, ein bisschen ftei zu sein und zu sagen: ,Was brauchen wir das noch? Der Bürgerbeauftragte hat sich mit dem Fall befasst, und man hat sie mehrfach im Folketing befragt’“, sagt Sten Bønsing. „Die Realität aber ist, dass, wenn sie damit fortfahren möchten, und es darum geht, ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, dann hat es nur Aussicht auf Erfolg, zuerst eine Untersuchungskommission zu bilden. Es ist das gründlichste Verfahren, um Licht in den Fall zu bringen“, fügt er hinzu.

Der Fall eines jungen Asylantenpaares – auch als „Säuglingsfall“ bezeichnet – befasste sich mit einer illegalen Anweisung, alle Asylantenpaare zu trennen, wenn ein Ehepartner jünger als 18 Jahre ist.

Die Anweisung wurde im Februar 2016 in einer Pressemitteilung veröffentlicht, und die dänische Einwanderungsbehörde wurde vom Integrationsministerium darüber informiert. Der Parlamentarische Bürgerbeauftragte hatte die Anweisung seinerzeit als illegal bezeichnet. Inger Støjberg hat jedoch in mehreren Konsultationen behauptet, dass sie nicht versucht habe, eine illegale Maßnahme in die Praxis umzusetzen.

Eine Untersuchungskommission darf nicht über die Zuständigkeit der Ministerin in diesem Fall entscheiden, sondern sie kann lediglich klären, was geschehen ist, um die Fakten offen zu legen. Es ist dann Sache des Folketings, darüber zu entscheiden, ob ein Verfahren vor dem Rigsrettet anhängig gemacht werden soll oder nicht. Sten Bønsing sagt, dass es bisher keine Beispiele dafür gibt, wie schlimm ein solcher Fall sein sollte, um zu einer Klage zu führen.

„Wenn die Parlamentarier es etwas scharf angehen wollen, muss das Untersuchungsergebnis nicht besonders sachlich oder professionell begründet sein. Umgekehrt kann man dem Gericht auch keinen Fall vorlegen, wenn er im Sinne der Ministerin völlig offensichtlich, klar und rechtens ist“, sagt er.

Gegenüber „ Berlingske“ wollte Inger Støjberg den Fall nicht kommentieren. Auch die Nachrichtenagentur Ritzau hat versucht, einen Kommentar der Ministerin zu bekommen, aber Inger Støjberg hat ihr nicht geantwortet.

von

Günter Schwarz – 13.06.2019