(Schenefeld) – Am Dienstagnachmittag, den 07.01.2020, stellte die Polizei in Schenefeld im Kreis Pinneberg Glühwein in der Düpenau fest. Ein Zeuge informierte die Polizei gegen 16:50 Uhr darüber, dass eine dunkle Flüssigkeit durch einen Zulauf in die Düpenau fließt.

Die Polizei wurde schnell fündig und verständigte die Feuerwehr. Diese stellte schnell fest, dass es sich vermutlich um eine alkoholhaltige Flüssigkeit wie Rotwein handeln dürfte. Die Polizeibeamten konnte dann schnell den Verursacher, eine ortsansässige Firma ermitteln. Der Inhaber gab an, dass es sich um einen Unfall mit einem 10-Liter-Kanister Glühwein gehandelt habe. Die Reste des Weihnachtsglühweins 2019 seien versehentlich in die Regenwasserkanalisation gelaufen.

Aufgrund der vorgefundenen Menge schien diese Aussage den Polizeibeamten nicht schlüssig. Sie leiteten Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung und unerlaubtem Umgang mit Abfällen ein. Da der Glühwein in der Düpenau von der Feuerwehr als nicht gesundheitsgefährdend eingestuft wurde, wurde auf eine Sperre verzichtet.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 09.01.2020 um 11:21 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 09.01.2020