(Greifswald) – Am gestrigen Abend des 23.04.2020 wurden gegen 19:00 Uhr Polizeibeamte des Polizeihauptrevieres Greifswald zu einem Hausfriedensbruch in einem Supermarkt in der Anklamer Landstraße in Greifswald gerufen.

Das Personal des Supermarktes hatte vergeblich versucht, einen 59-jährigen Deutschen des Geschäftes zu verweisen, da er sich nicht an die hygienischen Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gehalten hatte und der Aufforderung, einen Einkaufskorb im Geschäft zu nutzen, nicht nachkam.

Beim Eintreffen der eingesetzten Beamten am Ereignisort wurde der Mann mit drei weiteren männlichen Personen im Markt angetroffen. Nach Darstellung des Einsatzgrundes wurde der 59-Jährige erneut zum Verlassen des Geschäftes aufgefordert. Der Mann verhielt sich gegenüber den vor Ort eingesetzten Polizeikräften sofort aggressiv und unkooperativ.

Abermals wurde das polizeiliche Handeln in einem ruhigen Ton erklärt und der Mann zudem aufgefordert, sich auszuweisen. Dem kam er nicht nach und bewegte sich von der Gruppe weg. Das machte den Anschein, dass er sich den polizeilichen Maßnahmen entziehen wollte. Daraufhin wurde der Mann durch die Beamten am Weggehen gehindert und an den Armen festgehalten. Der Mann wehrte sich jedoch dagegen und stieß die Arme der Beamten von sich.

Im weiteren Verlauf verschärfte sich die Situation, da der Mann provokant und herausfordernd mit seiner Brust mehrfach gegen die Brust eines Polizisten stieß. Schließlich mischte sich ein zweiter 49-jähriger Deutscher aus der vierköpfigen Gruppe ein und störte die polizeilichen Maßnahmen zusätzlich.

Beide Tatverdächtige verließen im Anschluss im Beisein der eingesetzten Beamten die Verkaufseinrichtung und begaben sich zum Parkplatz im Außenbereich. In der Zwischenzeit trafen weitere Unterstützungskräfte am Ereignisort ein. Beide Tatverdächtige weigerten sich trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei auch weiterhin, sich ausweisen.

Anschließend wurde die Durchsuchung der beiden Personen nach Ausweisdokumenten angekündigt und umgesetzt. Während dieser wehrten sich die beiden TV aktiv durch körperliche Gewalt. Der Widerstand konnte nach einer länger andauernden körperlichen Auseinandersetzung schließlich durch den Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt unterbunden werden.

Während der Maßnahmen stellten die Beamten eine weitere männliche Person fest, die offensichtlich das polizeiliche Vorgehen videodokumentierte und mit den Tatverdächtigen sympathisierte. Dieser entfernte sich später in unbekannte Richtung, seine Identität ist noch unklar, die Ermittlungen laufen.

Nach Eintreffen weiterer Polizeibeamter wurden beide Tatverdächtige, der der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet werden können, schließlich in Gewahrsam genommen. Durch das Amtsgericht Stralsund wurde die Festnahme beider angeordnet. Bei einer im Anschluss angeordneten Blutentnahme im Klinikum Greifswald kam es erneut durch einen der beiden Männer zu einer weiteren aktiven Widerstandshandlung.

Während des Einsatzes wurden insgesamt vier Polizeibeamte leicht verletzt (Kratzwunden, Hämatome und Prellungen), die jedoch weiterhin dienstfähig sind. Zudem wurde auch einer der beiden Tatverdächtigen während der Auseinandersetzungen leicht verletzt. Dieser hatte zudem bei seiner aktiven Gegenwehr offenbar vorsätzlich sein Blut in eine offene Wunde eines verletzten Beamten gewischt. Der Polizist musste daraufhin im Klinikum Greifswald behandelt werden. Gegen beide Männer wird nun wegen Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass ein Privatvideo, welches offenbar durch den zuvor erwähnten Unbekannten während des Einsatzes aufgenommen wurde, bereits in einigen Sozialen Medien verbreitet wird. Dieses Video zeigt jedoch nur einen geringen Teil des Polizeieinsatzes, Handlungen und das aggressive Auftreten der Personen, die zuvor und im Anschluss stattgefunden haben, werden nicht gezeigt.

Etwaige Hintergründe zum polizeilichen Einsatz werden nicht erwähnt, eine Zustimmung durch die Polizei zur Veröffentlichung liegt ebenfalls nicht vor. Aufgrund dieser Veröffentlichung wird aktuell durch die Kriminalpolizeiinspektion Anklam geprüft, ob strafrechtliche Verstöße vorliegen und Strafanzeige erstattet wird.

Quelle: Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg vom 24.04.2020 um 14:24 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 24.04.2020